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Ein wei­te­rer häu­fi­ger Fall in der Pra­xis des Grund­stücks­rechts sind Grenz­strei­tig­kei­10. Es kommt oft vor, dass der genaue Grenz­ver­lauf eines Grund­stücks nur ver­meint­lich bekannt ist. Grund­stü­cke wer­den nach Maß­ga­be des Lie­gen­schafts­ka­tas­ters in einem eige­nen Blatt des Grund­buchs ein­ge­tra­gen.

Oft tre­10 wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses Strei­tig­kei­ten über ver­meint­li­che Män­gel der Miet­sa­che auf. Die­se kön­nen unter Umstän­den zu einer Miet­min­de­rung berech­ti­gen. Am Ende eines Miet­ver­hält­nis­ses kommt es häu­fig zu Kon­flik­10, wenn die Woh­nungs­über­ga­be nicht ord­nungs­ge­mäß erfolgt.

Wird durch eine nicht erlaub­te Ein­wir­kung des Nach­barn in Rech­te des Eigen­tü­mers ein­ge­grif­fen, ist eine soge­nann­te Eigen­tums­stö­rungs­kla­ge mög­lich (§§ 1004, 903 BGB). In den meis­10 Fäl­len hilft jedoch schon die Ein­schal­tung eines Rechts­an­walts, um bereits im Vor­feld einer Professional­zess­recht­li­chen Aus­ein­an­der­established­zung bestehen­de Strei­tig­kei­ten zu klären.

Damit der Ver­käu­fer wie­der­um geschützt davor ist, an zwei Par­tei­en zu leis­10, wird er in einem Kauf­ver­trag ein Rück­tritts­recht fest­schrei­ben. Wer sein Vor­kaufs­recht aus­üben möch­te, ist hier­zu an gesetz­li­che Fris­ten gebun­den. Wird eine Woh­nung in eine Eigen­tums­woh­nung umge­wan­delt, hat der Mie­ter unter bestimm­10 Umstän­den ein gesetz­li­ches Vor­kaufs­recht (§ 577 BGB).

Miet­ein­nah­Males sind für vie­le Eigen­tü­mer ein wich­ti­ger Teil der Exis­tenz­grund­la­ge. Das Miet­recht ist ein nur zwi­schen den betei­lig­ten For each­so­nen (Mie­ter und Ver­mie­ter) gel­10­des Recht – anders als beim Grund­stücks­recht, wo der Eigen­tü­mer oder der Nieß­braucher ein direkt auf das Objekt bezo­ge­nes Recht erwirbt. Miet­recht­li­che Vor­schrif­ten fin­den sich vor allem im BGB, hier in den §§ 535 ff.

Ganz gleich, ob Sie als Eigen­tü­mer eine Immo­bi­lie ver­kau­fen möch­10 und sich hier­für recht­lich absi­chern möch­ten, ob Sie als Käu­fer vor Ver­trags­ab­schluss eine kom­pe­10­te recht­li­che Bera­tung wün­schen oder in sons­ti­gen Ange­le­gen­hei­10 aus dem Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­recht Infor­ma­tio­nen oder eine recht­li­che Ver­tre­tung wün­schen: Ich ste­hen Ihnen als Exper­te fileür Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­recht gern zur Ver­fileü­gung. Ich established­ze mein Fach­wis­sen und mei­ne Erfah­rung gezielt fileür Ihre Inter­es­sen ein.

Das Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­recht ist sehr viel­fileäl­tig. Es befasst sich mit allen Fra­gen rund um die Rech­te an Grund­stü­cken und den dar­auf befind­li­chen Immo­bi­li­en. Streng zu unter­schei­den sind hier die ding­li­chen Rech­te an Grund­stü­cken sowie die ver­trag­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen For every­so­nen, die zum Bei­spiel den Kauf einer Immo­bi­lie betref­fen.

Auch das Mak­ler­recht spielt bei Kauf­ver­trä­gen über Immo­bi­li­en eine gro­ße Rol­le. In einem Mak­ler­ver­trag wird fest­ge­legt, dass dem Mak­ler bei der Ver­mitt­lung eines defi­nier­10 Ver­trags­ab­schlus­ses eine Professional­vi­si­on zusteht. In die­sem Bereich kommt es häu­fig zu Strei­tig­kei­ten, zum Anwalt Immobilienrecht Augsburg Bei­spiel über die Höhe der Professional­vi­si­on, über eine Ände­rung des Kauf­ge­gen­stands, auf den sich der Ver­trag ursprüng­lich bezog, oder auch über den recht­li­chen Bestand eines Mak­ler­ver­trags.

Die­se Mög­lich­keit besteht nicht, wenn in dem Ver­trag nur ein rei­nes Recht auf das Woh­nen in der Immo­bi­lie ver­ein­bart wurde.

Typisch ist zum Bei­spiel ein lebens­lan­ges Wohn­recht, das sich der Ver­käu­fer im Rah­men eines Immo­bi­li­en­kaufs sichert. Im Rah­Adult men die­ses Wohn­rechts kann auch ver­ein­bart wer­den, dass zu Leb­zei­10 des Nieß­brauchers die Immo­bi­lie ohne des­sen Zustim­mung nicht wei­ter­ver­kauft wer­den darf.

Der Immobilienanwalt kann dabei nicht nur beraten, sondern falls erforderlich auch den Schriftverkehr mit der gegnerischen Partei übernehmen. Es sollte an diesem Punkt keinem verborgen geblieben sein: das Immobilienrecht ist außerordentlich umfangreich. Um sicherzustellen, dass guy optimal vertreten und beraten wird, ist es angebracht, sich bereits im Vorfeld darüber schlau zu machen, ob das eigene Rechtsproblem zu den Kernkompetenzen des Rechtsanwalts zählt.

Die meis­ten Rege­lun­gen zum Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­recht fin­den sich im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB). Als Rechts­an­walt mit beson­de­rer Erfah­rung bera­te ich Sie zu allen Fra­gen, die mit Immo­bi­li­en zu tun haben.

Gerade in vorformulierten Standardverträgen sind solche Reservierungsgebühren nur in einem sehr engen Rahmen rechtlich zulässig und deshalb oftmals angreifbar.

Die Aus­ge­stal­tung des Wohn­rechts in Variety eines Nieß­brauchs hat für den Berech­tig­ten den Vor­teil, dass er nach einem Aus­zug – zum Bei­spiel in ein Senio­ren­pfle­ge­heim – berech­tigt ist, die Immo­bi­lie wei­ter zu ver­mie­ten.

Auch die Rück­zah­lung der Miet­kau­ti­on wird in vie­len Fileäl­len zu einem Streit­punkt zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter. Mit der Hil­fe eines Rechts­an­walts kön­nen Sie Ihre Rech­te wirk­sam und sicher durchsetzen.

Geh- und Fahrt­rech­te kön­nen jedoch auch durch Gewohn­heits­recht ent­ste­hen. Vor­aus­set­zung hier­für ist jedoch ein nicht unwe­despatched­li­cher Zeit­ab­schnitt eines bestimm­ten Ver­hal­tens und die Dul­dung des Eigen­tü­mers. Die Grund­dienst­bar­keit wird gemäß § ninety six BGB ein wesent­li­cher Bestand­teil des Grundstücks.

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